AGB

Allgemeine Lieferbedingungen

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Alle Angebote erfolgen freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Bestätigung der Mietanfrage zustande. In der Regel erfolgt diese Bestätigung schriftlich, fernschriftlich oder auf elektronischem Wege.

Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach verwendet werden und daher nicht immer neuwertig sind. Die Mietgegenstände werden dem Mieter während der Veranstaltung zur ausschließlichen Nutzung durch den Mieter am vereinbarten Ort überlassen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach Rücksprache mit dem Vermieter zulässig.

Der Mieter trägt die Verantwortung für die Mietgegenstände von der Lieferung bis zur Rückgabe. Die Mietgegenstände dürfen weder beschriftet, beklebt noch sonst wie beschädigt werden. Auch dürfen ohne unsere Zustimmung keine Veränderungen am Mietgut vorgenommen, insbesondere keine Teile abmontiert werden.

Das Bedienungspersonal der Geräte ist vom Mieter zu stellen. Die Einschulung erfolgt, auf Anfrage, bei Lieferung der Maschinen. Geschirr und Geräte sind vor und nach der Verwendung zu kontrollieren bzw. zu reinigen. Bei Spülmaschinen werden Spülmittel und Glanztrockner unter gesonderter Verrechnung beigestellt.

Sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen (Strom, Wasser, Gas, Abwasser) zu und von den Geräten sind vom Mieter herzustellen und die Sicherheitseinrichtungen seitens Strom müssen vom Mieter lt. ÖVE Norm überprüft und abgenommen worden sein. Sind noch wesentliche Leitungsarbeiten bzw. Material vor Inbetriebnahme der Geräte nötig, so werden Euro 20,00 als Materialpauschale und Euro 30,00 je Montagestunde verrechnet.

Die Zustellung durch unser Personal betrachten wir als Serviceleistung für Sie als unsere Kunden. Weiters schont der fachgerechte Transport das Material und erhöht dadurch die Einsatzdauer von Geräten und Geschirr. Diesen Vorteil geben wir in Form von geringeren Kosten gerne an Sie weiter. Aus dieser Serviceleistung leitet sich aber kein Anspruch auf Zustellung ab. Auch die Kostenfreiheit dieser Zustellung lässt sich dadurch nicht ableiten. Sind jedoch keine Zustellkosten vereinbart, so erfolgt diese kostenfrei.

Die Mietgegenstände werden in der Regel einige Tage vor der Veranstaltung zugestellt und nach der Veranstaltung wieder abgeholt. Der Lieferort muss mit einem Lastkraftwagen mittlerer Größe zufahrbar sein. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass eine kundige Person die Ware übernimmt. Ist keine kundige Person am Lieferort anwesend, so gelten die Mietgegenstände durch Abstellen am Lieferort als ordnungsgemäß zugestellt.

Nach Veranstaltungsende hat der Mieter das Mietgut ordnungsgemäß zur Abholung bereitzustellen. Der Abholplatz muss ebenso mit einem Lastkraftwagen mittlerer Größe befahrbar sein. Falls das Mietgut erst zusammengetragen oder richtig sortiert werden muss, so behalten wir uns vor, den anfallenden Aufwand in Rechnung zu stellen. Die Übergabe durch eine kundige Person wird empfohlen.

Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da genaue Fehlmengen bzw. Beschädigungen erst nach Kontrolle in unserem Betrieb ermittelt werden können. Fehl- und Bruchmengen sowie beschädigte Waren werden zum Wiederbeschaffungs- oder Reparaturpreis verrechnet. Ungereinigtes Geschirr wird mit Euro 0,15 je Stk. in Rechnung gestellt. Werden Geräte ungereinigt zurückgegeben, so ist der anfallende Reinigungsaufwand mit je Euro 30,00 pro Stunde zu ersetzen.

Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten des Mieters im Sinne des Datenschutzgesetztes zu verarbeiten.

Störungen an Geräten sind uns unverzüglich mitzuteilen. Unser Serviceteam wird versuchen, das Problem umgehend zu lösen. Dieser Notdienst steht auch an Wochenenden und Feiertagen unter der Nummer (+43) 0 66 4 / 17 68 900 zur Verfügung. Eine Haftung für Aufwendungen, die dem Mieter durch Ersatzbeschaffung, etc. anfallen, schließen wir aus.

Der Rechnungsbetrag ist binnen zehn Tagen ab Rechnungserhalt abzugsfrei zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden 12 % p.a. an Verzugszinsen berechnet. Gewährte Rabatte erlöschen bei Zahlungsverzug rückwirkend. Außerdem verpflichtet sich der Mieter, anfallende Kosten für eine gerichtliche oder außergerichtliche Eintreibung zu übernehmen. Für Rechtsstreitigkeiten ist das Bezirksgericht Urfahr-Umgebung zuständig.

Hinweis:
Es wird empfohlen, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Beschädigung im Zuge der Veranstaltung - inkl. Auf- und Abbau - zu versichern.

Informationspflichten nach § 5 Abs. 1 ECG: